Ablauf, Voraussetzungen und Tipps
Neben der konventionellen Methode, eine Immobilie ganz klassisch zu kaufen, gibt es auch die Möglichkeit, über eine Zwangsversteigerung eine Immobilie zu erwerben, bzw. zu ersteigern. Wenn man diese Variante nutzen möchte, so sollte man einiges beachten und im Vorfeld überlegen!
Verkehrswert, Gebot, Barwert?
Zur Versteigerung anstehende Objekte und Termine findet man im Aushang der jeweils zuständigen Amtsgerichte. Die jeweiligen Verkehrswerte werden durch gerichtlich beauftragte Sachverständigengutachten ermittelt! Beim Versteigerungstermin selbst wird zuerst das geringste Gebot festgelegt. Es setzt sich zusammen aus „Barwert“ (Kosten des Verfahrens) und nicht zu beseitigenden Rechten und Belastungen, lastend auf der Immobilie. Dann beginnt die eigentliche Versteigerung.
Regeln für die Zwangsversteigerung
Bieter können mindestens 30 Minuten lang ein Gebot abgeben. Bedingungen hierfür sind eine Legitimation und eine Sicherheitsleistung. Diese beläuft sich i. H. v. des 10% des in der Terminsbestimmung genannten Verkehrswertes und kann in Form eines Bankschecks oder einer Bankbürgschaft hinterlegt werden. Maßgeblich für einen Zuschlag ist das Erreichen der 5/10 Grenze (50 % des Verkehrswerts) einschließlich der zu übernehmenden Rechte. Ansonsten wird ein Zuschlag nicht erteilt. Liegt das höchste Gebot unter 7/10 des Verkehrswerts, so können Gläubiger auch einen Antrag auf Zuschlagsverweigerung stellen! Sollte also kein Zuschlag erfolgen, so wird ein zweiter Versteigerungstermin angesetzt, bei dem diese Grenzen keine Rolle mehr spielen!
Die Kosten für den jeweiligen Ersteigerer setzen sich aus Verzinsung des Gebots, Grunderwerbsteuer, Grundbuch- und Zuschlagsgebühren zusammen. Grundsätzlich bietet eine Versteigerung also eine gute Chance für einen „günstigen“ Immobilienerwerb, jedoch werden auch hier Zuschläge unter dem eigentlichen Verkehrswert bei guten Objekten immer seltener!
Deswegen mein Tipp: Besser wäre es, vor Versteigerung den Gläubiger oder die Gläubigerin ausfindig zu machen und die Immobilie vor der Auktion herauszukaufen!
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