Starker Anstieg der Grundstückspreise

Neue Bodenrichtwerte per 31.12.2018!

Wie viel ist Ihr Grundstück wert? Was beeinflusst die Grundstückspreise? Ein wichtiger Anhaltspunkt hierfür ist der sogenannte Bodenrichtwert! Dieser wird alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss der LH München neu ermittelt und veröffentlicht. Als Grundlage für die Ermittlung dient der Durchschnittswert sämtlicher Grundstücksverkäufe der letzten zwei Jahre innerhalb eines bestimmten Wohngebietes. Der letzte Stichtag war der 31.12.2018. Die Veröffentlichung der Werte wird voraussichtlich im April d. J. erfolgen. Es ist jedoch schon jetzt ein offenes Geheimnis, dass auf Grund der stark gestiegenen Immobilienpreise seit des Stichtags 31.12.2016 sich die „neuen“ Richtwerte um mindestens durchschnittlich 35% erhöht haben! Der Bodenrichtwert ist sicher eine gute Basis für eine Grundstücksbewertung, jedoch nicht das Maß aller Dinge!

Grundstückspreise setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen

Individuelle Merkmale beeinflussen den Wert entweder nach oben oder unten. So spielen z. B. Bebauungsmöglichkeit, Lage und eventuelle Nachteile in unmittelbarer Umgebung (Starkstromleitungen, Verkehrslärm, Nachbarschaft, etc.) eine wichtige Rolle für den tatsächlichen Wert des Grundstücks! Steht z. B. ein abbruchreifes Haus auf dem Grundstück, so muss man i. d. R. auch die Abbruchkosten berücksichtigen! Der Bodenrichtwert ist also nur der Wert für ein quasi unbebautes Grundstück! Sollte ein erhaltenswerter Baukörper auf dem Grundstück stehen, so müsste hierfür der Bauwert ermittelt und zum Bodenwert addiert werden. In diesem Fall wäre zweckmäßigerweise eine Verkehrswertermittlung nötig. Trotz aller Rechenexempel und Richtwerte bestimmen bei einem geplanten Verkauf letztendlich immer noch Angebot und Nachfrage hauptsächlich den Preis!

Gerne erhalten Sie zu diesem und auch zu anderen Themen eine unverbindliche Beratung in unserem Finanz- und Immobiliencenter, Zoppoter Str. 20, 81927 München, durch Wolfgang Heilmeier, Bankkaufmann mit 35-jähriger Berufserfahrung im Finanz- und Immobilienbereich, §34c, 34f GewO

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