Eigenes Haus = gute Altersversorgung?

Oder eher Belastung im Alter?

Schon im September 2019 habe ich mich diesem Thema ausführlich gewidmet. Leider hat sich nichts geändert, deshalb greife ich das Thema erneut auf. Denn es ist ein Trugschluss, dass derjenige, der ein Haus sein eigen nennt, vor Belastungen im Alter geschützt ist. Zum einen müssen nach Auszug der Kinder die Räume weiterhin bewirtschaftet und auch erhalten werden, zum anderen können Renovierungen oder Reparaturen bzw. Neuanschaffungen etwa im Bereich Heizung oder Energiegewinnung schnell große Löcher in die Kasse reißen. Die Belastungen werden also nicht kleiner, sowohl körperlich als auch finanziell. Noch dramatischer wird es, wenn ein Partner verstirbt. Dann ist das Haus endgültig zu groß, müssen alle Dinge alleine geschultert werden. Die eigene Immobilie kann so schnell zu Last werden. Was also tun? Das Haus verkaufen, in eine Wohnung ziehen? Das wäre ein sinnvoller Schritt, den viele aber viel zu spät gehen – meist erst dann, wenn es nicht mehr anders geht. Oder eine Krankheit oder ein Pflegefall zum Handeln zwingt, dann wird über einen Verkauf nachgedacht. Das sind keine optimalen Rahmenbedingungen, weil man unter Zeitdruck Entscheidungen treffen muss, statt langfristig zu planen. Dabei könnte man sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, in eine Wohnung mit Gartenanteil investieren (mit dem Kapital aus dem Hausverkauf) oder sich gleich für eine altersgerechte Wohnung in einer entsprechenden Umgebung entscheiden. Es gibt viele Möglichkeiten, man es nur zeitig angehen und in aller Ruhe planen. Dann kann man auch verschiedene Optionen abwägen, sich in die unterschiedlichsten Situationen hineinfühlen. Wir helfen Ihnen gerne dabei und beraten Sie mit all unserer Erfahrung aus knapp 40 Jahren Tätigkeit in der Immobilien- und Finanzbranche.

Weitere Informationen zu diesem, oder auch zu anderen Themen erhalten Sie in unserem Finanz- und ImmobilienCenter, Zoppoter Str. 20, 81927 München, durch Wolfgang Heilmeier, Bankkaufmann mit 35-jähriger Berufserfahrung im Finanz- u. Immobilienbereich, §34c, 34f GewO.

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