Was muss in einem Kaufvertrag alles enthalten sein?
Bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs sollten Sie auf folgenden Dinge achten.
Ein Immobilien-Kaufvertrag wird erst mit der Beurkundung durch den Notar wirksam. Der Notar muss unabhängig und unparteiisch sein. Seine Mitwirkung dient in erster Linie dem Schutz der beteiligten Parteien, da es für diese fast immer um erhebliche Vermögenswerte geht.
Notar spielt bei der Abwicklung eine entscheidende Rolle
Weitere wichtige Wirtschaftsberater für die Beteiligten sind Makler, Steuerberater und Finanzierungsinstitute. Inhalt eines Kaufvertrages sind neben den Angaben über die Vertragsparteien, der Bezeichnung des Vertragsobjekts, des Grundbuchbeschriebes inkl. eventueller Belastungen und des Kaufpreises u. a. Haftungsklauseln bei Sach- und Rechtsmängeln, der Übergabezeitpunkt bezüglich Besitz, Nutzen und Lasten, sowie insbesondere die Absicherung von Käufer und Verkäufer nebst zahlreichen Bestimmungen zur Vertragsdurchführung.
Vor Beurkundung wird allen Beteiligten ein Vertragsentwurf als „Diskussionsgrundlage“ zur Verfügung gestellt. Nach Beurkundung kümmert sich der Notar um die Einholung der für die Fälligkeit des Kaufpreises erforderlichen Unterlagen. Er sorgt für das Vorliegen von Bewilligungen für die Löschung eventueller Belastungen (Grundschulden, etc.), für die Abgabe einer Bescheinigung der jeweiligen Kommune wegen Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts und für den Eintrag einer sog. „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch. Diese Vormerkung dient zur Sicherheit für den Käufer, es können somit bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung keine weiteren Einträge, vor allem Belastungen, seitens des Verkäufers mehr vorgenommen werden. Außerdem kann damit das Vertragsobjekt nicht zweimal verkauft werden! Die Eigentumsumschreibung erfolgt i. d. R. nach Bezahlung des Kaufpreises. Liegen also dem Notar sämtliche erforderlichen Unterlagen vor, so fordert er den Käufer zur Zahlung auf. Kurzum, die Vertragparteien müssen sich eigentlich nur um die pünktliche Bezahlung nach Aufforderung kümmern, alles andere erledigt der Notar!
Fragen hierzu und zu anderen Immobilien- und Finanzthemen beantworten wir Ihnen gerne!
Finanz- und Immobilienberatung, Zoppoter Str. 20, 81927 München, Wolfgang Heilmeier, Bankkaufmann/Immobilienfachmann mit 35-jähriger Berufserfahrung (§34c, 34f GewO), Tel. 089/90955890, E-Mail: wolfgang.heilmeier@i-dial.de.