Was muss in einem Kaufvertrag enthalten sein?

Abwicklung eines Immobilienkaufes

Ein Immobilien-Kaufvertrag wird erst mit der Beurkundung durch den Notar wirksam. Der Notar muss unabhängig und unparteiisch sein. Seine Mitwirkung dient in erster Linie dem Schutz der beteiligten Parteien, da es fast immer um erhebliche Vermögenswerte geht.

Weitere wichtige Berater für die Beteiligten sind Makler, Steuerberater und Finanzierungsinstitute. Der Kaufvertrag sollte u.a. diese Punkte enthalten:

– Angaben über die Vertragsparteien
– Bezeichnung des Vertragsobjekts
– Grundbuchbeschriebes inkl. eventueller Belastungen
– Kaufpreis
– Haftungsklauseln bei Sach- und Rechtsmängeln
– Übergabezeitpunkt bezüglich Besitz, Nutzen und Lasten
– Hinweise zu Absicherung von Käufer und Verkäufer
– Bestimmungen zur Vertragsdurchführung.

Vor Beurkundung wird allen Beteiligten ein Vertragsentwurf als „Diskussionsgrundlage“ zur Verfügung gestellt. Nach Beurkundung kümmert sich der Notar um die Einholung der für die Fälligkeit des Kaufpreises erforderlichen Unterlagen. Er sorgt für das Vorliegen von Bewilligungen für die Löschung eventueller Belastungen (Grundschulden, etc.), für die Abgabe einer Bescheinigung der jeweiligen Kommune wegen Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts und für den Eintrag einer sog. „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch. Diese Vormerkung dient zur Sicherheit für den Käufer, es können somit bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung keine weiteren Einträge, vor allem Belastungen, seitens des Verkäufers mehr vorgenommen werden. Außerdem kann damit das Vertragsobjekt nicht zweimal verkauft werden! Die Eigentumsumschreibung erfolgt i. d. R. nach Bezahlung des Kaufpreises. Liegen dem Notar sämtliche erforderlichen Unterlagen vor, so fordert er den Käufer zur Zahlung auf.

Kurzum, die Vertragparteien müssen sich eigentlich nur um die pünktliche Bezahlung nach Aufforderung kümmern, alles andere erledigt der Notar!

Fragen hierzu und zu anderen Immobilien- und Finanzthemen beantworten wir Ihnen gerne! Immobilien- und Finanzberatung, Zoppoter Str. 20, 81927 München, Wolfgang Heilmeier, Bankkaufmann / Immobilienfachmann mit 35-jähriger Berufserfahrung. §34c, 34f GewO, Tel. 089/90955890,  wolfgang.heilmeier-immo@web.de.